Datenschutz und AGB's Personalberatung

Datenschutzerklärung
 
Wenn Sie sich auf elektronischem Weg für eine Stelle bei der Securitas Gruppe bewerben, stellen Sie uns persönliche Daten zur Verfügung. 
 
Die Securitas Gruppe behandelt Ihre Daten vertraulich. Die von Ihnen übermittelten Daten dienen ausschliesslich zur Bearbeitung Ihrer Bewerbung und werden einzig den für den Rekrutierungsprozess verantwortlichen Mitarbeitenden und potentiellen Vorgesetzten zur Verfügung gestellt. Die Securitas Gruppe behält sich vor, Ihre Daten auch für andere geeignete Stellen bei der Securitas Gruppe entgegen zu nehmen und zu prüfen. Ihre Daten werden keinesfalls an Dritte ausserhalb der Securitas Gruppe weitergegeben.
 
Zwölf Monate nach Abschluss des Rekrutierungsprozesses der Securitas Gruppe werden Ihre Daten gelöscht. Eine Mitteilung über die Löschung erfolgt nicht.
 
Bei jedem Besuch unserer Webseiten wird standardmässig Ihre IP-Adresse, die Webseite, von der aus Sie uns besuchen, das Datum sowie die Dauer gespeichert. Die IP-Adresse gibt Aufschluss über Ihren Domainnamen, nicht aber über weitere persönliche Daten.
 
Sie nehmen zur Kenntnis, dass Ihre Daten auf dem Server eines von der Securitas Gruppe beauftragten Portal-Dienstleisters in der Schweiz gespeichert werden.
 
Interne Statistiken zu den eingegangenen Daten werden von den für den Rekrutierungsprozess verantwortlichen Mitarbeitenden in anonymisierter Form erstellt.
 
Sowohl die Securitas Gruppe als auch der Portal-Dienstleister setzen technische und organisatorische Sicherheitsmassnahmen ein, um Ihre Daten zu schützen. Bei der Datenübermittlung und –bearbeitung werden die allgemeinen Standards zur Datensicherheit gemäss dem aktuellen Stand der Technik berücksichtigt.
 
Die Securitas Gruppe weist darauf hin, dass Sie auf unserem Bewerbungsportal möglicherweise nicht sämtliche Funktionen nutzen können, wenn Sie keine Cookies zulassen. Das Zulassen von Cookies können Sie durch eine entsprechende Einstellung Ihrer Browser-Software vornehmen.
 
Durch Bestätigung der entsprechend gekennzeichneten Schaltfläche erklären Sie Ihre Zustimmung zur Datenbearbeitung gemäss diesen Bestimmungen. Ihre Zustimmung wird protokolliert.


Allgemeine Geschäftsbedingungen der Securiton AG für die Personalvermittlung an die Securiton AG

1. Geltungsbereich
In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend: „AGB") werden die generellen Bedingungen festgelegt, die bei der Vermittlung von Personal für die Securiton AG durch Vermittler von Personal („Personalvermittler") zur Anwendung gelangen.

Der Vertrag zwischen der Securiton AG und dem Personalvermittler kommt nur durch Annahme dieser AGB durch den Personalvermittler zustande. Mit der Eingabe des Kandidatendossiers durch den Personalvermittler an die Securiton AG anerkennt der Personalvermittler diese AGB vollumfänglich. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Personalvermittlers sind ausdrücklich wegbedungen.

Diese AGB gelten auch für die Personalvermittlung auf Mandatsbasis, sofern die betreffenden Verträge nicht ausdrücklich davon abweichen.

Durch diese AGB geht die Securiton AG keine Verpflichtung ein, tatsächlich auch Leistungen wie sie in diesen AGB beschrieben sind, von einem Personalvermittler zu beziehen und/oder Mandatsverträge mit dem Personalvermittler einzugehen.
 
2. Betriebsbewilligung

Der Personalvermittler bestätigt, die gesetzlichen Vorschriften betreffend Personalvermittlung einzuhalten und über die erforderlichen Bewilligungen für Personalvermittlung zu verfügen. Der Personalvermittler wird der Securiton AG auf Verlangen Kopien der entsprechenden Bewilligungen vorlegen. Änderungen oder Entzug der notwendigen Bewilligung/en sind der Securiton AG unter Beilage der entsprechenden Dokumente unverzüglich mitzuteilen.
 
3. Leistungsumfang des Personalvermittlers
Der Personalvermittler übernimmt für die Securiton AG die Selektion und Rekrutierung von Führungs- und Fachpersonal für Dauerstellen auf Erfolgsbasis. Der Personalvermittler stellt sicher, dass der an die Securiton AG vermittelte Kandidat für die zu besetzende Stelle geeignet ist. Der Personalvermittler ist verpflichtet den vorgeschlagenen Kandidaten, welchen er für eine Vakanz empfiehlt, in einem persönlichen Gespräch auf seine Eignung für die ausgeschriebene Stelle zu prüfen, bevor er der Securiton AG ein komplettes Dossier (Beschreibung des Kandidaten, Kopie des vom Kandidaten verfassten Lebenslaufs, alle Zeugnisse, Diplome und weitere für die Bewerbung wichtige Unterlagen) zur Verfügung stellt.

Die Eingabe des Kandidatendossiers erfolgt ausschliesslich über das Bewerberportal https://jobs.securiton.ch/. Anderweitig eingehende Dossiers werden nicht geprüft. Ansprechpartner für den Personalvermittler ist die im Inserat aufgeführte Kontaktperson der Abteilung Personalwesen. Die Kontaktaufnahme des Personalvermittlers mit Linienvorgesetzten oder Mitarbeitenden ist nicht erwünscht und soll nur in Absprache mit der zuständigen Person der Abteilung Personalwesen stattfinden.

Der Personalvermittler ist nicht befugt, das Stelleninserat der Securiton AG auf seiner Firmenhomepage zu veröffentlichen.

Die Personalvermittlung erfolgt auf Erfolgsbasis und verleiht dem Personalvermittler kein exklusives Vermittlungsrecht. Der Securiton AG steht es zu, in Bezug auf die betreffende Stelle selbständig tätig zu werden und andere Personalvermittler beizuziehen.

Die Securiton AG behält sich ausdrücklich das Recht vor, im Falle von Verletzungen der vorliegenden Bedingungen, entschädigungslos und ohne weitere Begründung auf die Zusammenarbeit mit dem Personalvermittler zu verzichten.

Die Securiton AG ist bis zum Abschluss des Anstellungsvertrages zwischen der Securiton AG und dem durch den Personalvermittler für die ausgeschriebene Stelle rekrutierten Kandidaten jederzeit berechtigt ohne Kostenfolgen vom Vertrag zurückzutreten.
 
4. Vermittlungshonorar / Konditionen
Unter Vorbehalt einer abweichenden schriftlichen Vereinbarung erfolgt die Zusammenarbeit zwischen der Securiton AG und dem Personalvermittler ausschliesslich auf Erfolgsbasis. Erst mit Abschluss des Anstellungsvertrages zwischen der Securiton AG und dem durch den Personalvermittler für die ausgeschriebene Stelle rekrutierten Kandidaten, ist die Securiton AG zur Bezahlung eines Vermittlungshonorars verpflichtet. Das Honorar errechnet sich als Prozentsatz des Bruttojahreslohnes, der zwischen der Securiton AG und dem vom Personalvermittler platzierten Kandidaten im entsprechenden Anstellungsvertrag vereinbart wird. Nicht zum Bruttojahreslohn gehören einmalige Zahlungen, Prämien, Spesenvergütungen, Schicht-/Pikettzulagen oder dergleichen.

Das Vermittlungshonorar wird wie folgt berechnet:
 
Bruttojahreslohn Vermittlungshonoraransatz
bis CHF 80‘000 max. 10 %
CHF 80‘001 bis CHF 100‘000 max. 12 %
CHF 100‘001 bis CHF 110‘000 max. 14 %
CHF 110‘001 bis CHF 120‘000 max. 16 %
CHF 120‘001 bis CHF 130‘000 max. 18 %
> CHF 130‘001 max. 20 %

Die Honorarrechnung wird vom Personalvermittler im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses zwischen dem vermittelten Kandidaten und der Securiton AG mit einer Zahlungsfrist von 30 Tagen erstellt. Das Vermittlungshonorar versteht sich exkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
 
5. Ausschluss / Reduktion des Anspruchs auf Vermittlungshonorar
Der Personalvermittler hat in den folgenden Fällen keinen Anspruch auf ein Vermittlungshonorar,
  • falls der Kandidat sich bereits vorgängig selber bei der Securiton AG beworben hat oder ein Dritter diesen an die Securiton AG vermittelt hat.
  • sich ein durch den Personalvermittler präsentierter Kandidat selbständig oder über einen Dritten auf eine andere Funktion/Stelle bewirbt.
  • die Vermittlung eines Kandidaten erfolglos blieb und dieser Kandidat für dieselbe Funktion nach mehr als sechs Monaten seit der erfolglosen Vermittlung (Zeitpunkt: Einreichung des Dossiers) einen Anstellungsvertrag mit der Securiton AG abschliesst.
  • der Personalvermittler zum Zeitpunkt der Einreichung des Dossiers über keine gültige Betriebsbewilligung verfügt bzw. verfügt hat.
  • der Kandidat die gesetzlichen Kriterien / Vorgaben für die Ausübung der Funktion nicht erfüllt.
  • der Kandidat nach Vertragsabschluss die Stelle nicht antritt oder diese vor Arbeitsbeginn kündigt bzw. wenn der Vertrag durch die Securiton AG vor Arbeitsbeginn gekündigt wird. Bereits ausbezahlte Honorare sind an die Securiton AG zurückzuerstatten.
  • der Kandidat oder die Securiton AG den Anstellungsvertrag nach Antritt der Stelle innert der vereinbarten Probezeit von 3 Monaten kündigt (ausgenommen Reorganisationen seitens der Securiton AG) reduziert sich das Vermittlungshonorar des Personalvermittlers auf 25 %. 75 % des bereits ausbezahlten Honorars sind durch den Personalvermittler an die Securiton AG zurückzuerstatten.
 
6. Personalvermittlung auf Mandatsbasis
Bei einem Suchauftrag auf Mandatsbasis werden die Leistungen sowie weitere Vereinbarungen zusätzlich zu diesen AGB schriftlich in einem separaten Mandatsvertrag festgehalten. Das Vermittlungshonorar wird als Pauschalbetrag oder als Prozentsatz des Bruttojahreslohnes festgelegt.
 
7. Geheimhaltungspflicht und Datenschutz

Der Personalvermittler verpflichtet sich, alle ihm im Zusammenhang mit bzw. in Erfüllung der Zusammenarbeit zugänglich gewordenen Unterlagen und Informationen von oder über die Securiton AG jederzeit – auch nach Vertragsbeendigung – vertraulich zu behandeln und sie überdies nur zur Erreichung des Vertragszwecks und ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung von der Securiton AG keinesfalls für andere Zwecke zu verwenden. Insbesondere beim Weiterleiten an verbundene Unternehmen, bei der Veröffentlichung oder bei der Verwendung für eigene Zwecke ist eine ausdrückliche schriftliche Zustimmung von der Securiton AG zwingend einzuholen. Der Personalvermittler wird insbesondere auch für eine absolute Geheimhaltung aller Daten und Geschäftsbeziehungen von gesellschaftlich verbundenen Unternehmen Sorge tragen.

Jede Partei verpflichtet sich, bei der Bearbeitung der personenbezogenen Daten die Datenschutzgesetzgebung zu beachten und Massnahmen zur Sicherung solcher Daten vor unbefugtem Zugriff Dritter zu treffen.
 
8. Schlussbestimmungen
Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung ganz oder teilweise unwirksam oder undurchsetzbar sein, werden die Wirksamkeit und Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die unwirksame oder undurchsetzbare Bestimmung ist durch diejenige zu ersetzen, die dem von den Parteien mit der unwirksamen oder undurchsetzbaren Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

Für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen dem Personalvermittler und der Securiton AG gilt ausschliesslich das schweizerische Recht. Der Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten zwischen dem Personalvermittler und der Securiton AG ist Bern.

 
Zollikofen, im Oktober 2016